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Unternehmen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Geltung der Bestimmungen

(1) Unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Abschluss vereinbart oder erwähnt werden. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung als angenommen.

(2) Wir widersprechen Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugsnahmen des Käufers unter Hinweis aus seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ausdrücklich. Abweichende Bedingungen des Käufers haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Ansprüche aus geschlossenen Verträgen mit uns dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgetreten werden.

II. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, Ergänzungen, Abänderungen, mündliche Vereinbarungen und sämtliche Bestellungen bedürfen um rechtswirksam zu werden unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Bestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend. Wird ein (fern-) mündlich geschlossener Vertrag von uns nicht schriftlich bestätigt, gilt unsere erteilte Rechnung als Bestätigung.

(2) Alle technischen Angaben oder sonstige Leistungsdaten sowie Abbildungen und (technische) Zeichnungen in unserem Katalog sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

III. Preise

(1) Soweit nicht anders vereinbart sind alle von uns genannten Preise unverbindlich in EURO ohne die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei wir uns vorbehalten, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Bis zu einem Warenwert von EURO 500,00 ohne Umsatzsteuer berechnen wir einen Versandkostenanteil. Ab einem Warenwert über EURO 500,00 ohne Umsatzsteuer erfolgt die Lieferung frei Haus.

IV. Lieferzeit

(1) Unser Lieferung erfolgt innerhalb der Kalenderwoche, für welche sie schriftlich bestätigt wurde; nicht schriftlich bestätigte Angaben sind unverbindlich.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung von Lieferteilen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Teile und Rohstoffe, usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei Eintritt während eines bereits bestehenden Verzuges. Derartige Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus einer Verlängerung der Lieferzeit nicht herleiten.

(3) Nachträglich vom Käufer gewünschte Änderungen unterbrechen die bestätigte Lieferzeit mit der Folge, dass deren Lauf nach Einigung über die gewünschte Änderung neu beginnt. Verzugsentschädigungen werden nicht gewährt.

(4) Wird der Warenversand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir dem Käufer nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten – bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens ½% des auf die eingelagerten Teile entfallenden Rechnungsbetrages – für jeden Monat. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware auch außerhalb unserer Werke zu lagern.

(5) Der Käufer ist verpflichtet, angelieferte Ware auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel anzunehmen. Wir sind zudem zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Käufer von Interesse sind. Wir sind nur zur Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen gehalten, wenn der Käufer rechtzeitig und ordnungsgemäß die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt (hat).

(6) Bei Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

V. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig vom Transportmittel. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Käufers. Bei Versandverzögerungen auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr bereits mit Meldung der Versandbereitschaft über.

(2) Abweichungen vom Versandschein oder der Rechnung sind unverzüglich nach Warenempfang schriftlich anzuzeigen.

VI. Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen auch für Teillieferungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug frei Zahlstelle zahlbar.

(2) Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 3 % Skonto.

(3) Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Zahlungen gelten nur dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

(4) Wir sind trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir informieren den Käufer über die Art der erfolgten Berechnung. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(5) Gerät der Käufer in Verzug oder werden Zahlungen gestundet, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu erheben. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nicht berechtigt, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

VII. Eigentumsvorbehalt

(1) die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen. Wir geben Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl frei, wenn ihr Wert die Forderungen dauerhaft um mehr als 20 % übersteigt.

(2) Verarbeitung oder Veränderung der Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, wobei hieraus eine Verpflichtung für uns nicht entsteht. Soweit das (Mit-) Eigentum des Käufers durch Verbindung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, das dessen (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer ist zur sorgfältigen und unentgeltlichen Verwahrung des (Mit-) Eigentums verpflichtet. Im Folgenden wird die Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorverkaufsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Auf Verlangen teilt uns der Käufer alle insoweit erforderlichen Daten zur Realisierung unserer Rechte mit. Wir ermächtigen den Käufer, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen.

(4) Der Käufer wird bei allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware diese auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sollten in diesem Zusammenhang gerichtliche oder außergerichtliche Kosten entstehen, die uns der Dritte nicht erstatten kann, haftet der Käufer hierfür.

(5) Wir sind bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszufordern.

VIII. Mängelhaftung

(1) Wir leisten eine Garantie von 24 Monaten ab Liefertag für die Freiheit unserer Produkte von Fabrikations- und Materialmängeln. Grundsätzlich obliegt der Nachweis, dass vorgenannte Mängel vorliegen, dem Käufer.

(2) Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Mängel, die innerhalb der Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zu erkennen sind, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(3) Werden unsere Bedienungs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, werden Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder sonstige Materialien verwendet, die nicht unseren Vorgaben entsprechen, entfallen Ansprüche wegen Produktmängeln, es sei denn, der Käufer widerlegt unsere substantiierte Behauptung, dass vorgenannte Umstände den Mangel herbeigeführt haben. Ebenso wird keine Haftung für Schäden infolge natürlicher Abnutzung oder unsachgemäße Beanspruchung unserer Hebezeuge und anderer Produkte von uns übernommen.

(4) Nach Mitteilung eines Mangels ist die Ware nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder
(a) an uns zur Reparatur zu senden oder
(b) zur Vornahme der Reparatur vor Ort bereit zu halten.

Wir behalten uns statt der Reparatur eine Ersatzlieferung vor; bei Ersatz ist vom Käufer ein angemessenes Nutzungsentgelt für die bis zum Austausch erfolgte Nutzung zu leisten. Entsprechen wir der Bitte des Käufers, eine Reparatur an einem vom Käufer genannten Ort vorzunehmen, erfolgt nur eine Berechnung der Arbeitszeit und Reisekosten.

(5) Ansprüche wegen Mängel gegen uns sind nicht abtretbar.

IX. Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die dem technischen Fortschritt entsprechen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits bestellten oder ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

X. Sonderanfertigungen

Sonderanfertigungen, die wir nach den technischen Vorgaben des Käufers und/oder nach dessen Konstruktionszeichnungen oder aufgrund von uns nach den (technischen) Vorgaben des Käufers erstellten und von diesem sodann genehmigten Konstruktionszeichnungen herstellen, sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

Ziffer VIII. dieser Bedingungen bleibt im Übrigen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung unberührt: Unsere Haftung für einen Mangel der Sonderanfertigung ist zudem ausgeschlossen, soweit dieser Mangel auf fehlerhaften

(technischen) Vorgaben des Käufers, seinen fehlerhaften Konstruktionszeichnungen oder fehlerhaften Vorgaben des Käufers für die uns auftragsgemäß erstellten und vom Käufer genehmigten Konstruktionszeichnungen beruht.

XI. Haftung

(1) Unabhängig von der Art der Pflichtverletzung sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln vorliegt.

(2) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

(3) Ansprüche, die durch ein arglistigen Verhalten unsererseits entstanden sind, sowie eine Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unterliegen nicht den vorgenannten Beschränkungen und Haftungsausschlüssen.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XII. Datenschutz

Unter Bezugnahme auf das Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass alle kunden- und lieferbezogenen Daten von uns gespeichert werden.

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe, dass das UN-Kaufrecht Bestandteil des deutschen Rechts ist.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Remscheid.

(3) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Remscheid ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, § 38 Zivilprozessordung gilt vorrangig.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.